Umgang mit Grenzverletzung/Kindeswohlgefährdung


Zum Schutz aller an der Schule hat sich die Eichendorffschule auf folgenden Umgang mit Grenzverletzung beziehungsweise Kindeswohlgefährdung geeinigt.

Begriffserklärung:
Unter grenzverletzendem Verhalten versteht man Verhaltensweisen, welche „die Grenzen zwischen den Generationen, den Geschlechtern und/oder einzelnen Personen“ (s. Bericht von Zartbitter e.V. Ursula Enders/Yücel Kossatz/Matin Kelkel/Bernd Eberhardt 2010) verletzen. Definiert wird dieses über das subjektive Empfinden des Betroffenen.

Dazu zählt zum Beispiel:

  • körperliche Gewalt
  • sexuelle Gewalt
  • Erpressung
  • (sexuelle) Nötigung
  • Mobbing
  • körperliche Übergriffe
  • Diskriminierung
  • verbale Gewalt

Ihr habt das Gefühl grenzverletzendem Verhalten ausgesetzt zu sein.
Dann könnt ihr euch an die Personen des Schutzteams der Eichendorffschule wenden.